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   BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 58.78   

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BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 58.78 (https://dejure.org/1978,1623)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1978 - 6 P 58.78 (https://dejure.org/1978,1623)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1978 - 6 P 58.78 (https://dejure.org/1978,1623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalratswahl - Sitzverteilung - Ermittlung der Gruppenstärke - Vertretung in Urlaubsfällen - Vertretung in Krankheitsfällen - Aushilfskräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 58.78
    Zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes (PersVG 1955) vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) hat das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 29, 222 (225) ausgeführt, daß sich diese Stärke nach der Zahl der regelmäßig beschäftigten Angehörigen der jeweiligen Gruppe bestimmt.
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 27/90

    Betriebsvertretung - Gruppenstärke - Vertretungskräfte

    Bei der Sitzverteilung nach § 17 BPersVG kommt es für die Bemessung der Gruppenstärke nicht auf die Zahlenverhältnisse am Tag des Wahlausschreibens, sondern darauf an, wie groß die Gruppen in der Dienststelle "in der Regel" sind (Anschluß an Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 5.5.1978 - 6 P 58.78 Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG).

    Dies widerspräche dem Gruppenschutz, wie er im BPersVG seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerwG Beschluß vom 5. Mai 1978 - 6 P 58.78 - Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 17 Rz 5; Kuhn/Sabottig/Schneider/Thiel/Wehner, BPersVG, § 12 Rz 3; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Auflage, § 17 Rz 3; Engelhardt/Ballerstedt, Personalvertretungsgesetz für das Land Niedersachsen, 3. Auflage, § 14 Rz 3; Aufhauser/Brunhöber/Warga, BayPVG, Art. 17 Rz 6; Ilbertz, PVG Berlin, § 15 Rz 5; zur früheren, im Wortlaut mit § 17 Abs. 1 BPersVG übereinstimmenden Norm des § 13 PersVG: BVerwGE 29, 222, 223 = AP Nr. 1 zu § 13 PersVG).

    Dem steht der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1978 (- 6 P 58.78 - Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG) nicht entgegen.

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 1.89

    Personalratswahl - Ermittlung von Zusammensetzung und Größe - Stellenplan -

    Sinne von § 13 Abs. 3 LPVG NW "in der Regel" beschäftigten Angehörigen bestimmt (vgl. zu den entsprechenden Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes: Beschluß vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - BVerwGE 29, 222 ff.; Beschluß vom 5. Mai 1978 - BVerwG 6 P 58.78 - Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 1).

    Von diesen Grundsätzen ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß einerseits dann, wenn über längere Zeit hinaus weniger oder andere Gruppenangehörige als im Stellenplan vorgesehen beschäftigt würden, diese tatsächlichen Verhältnisse auch bei der Sitzverteilung maßgebend seien (Beschluß vom 5. Mai 1978 - BVerwG 6 P 58.78 - a.a.O.); blieben etwa Stellen über einen längeren Zeitraum hinaus unbesetzt, so sei nicht der Stellenplan, sondern die länger andauernde Verwaltungspraxis bei der Stellenbesetzung maßgeblich für die Bestimmung dessen, was Regelstand ist (BVerwGE 29, 222 ).

  • BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06

    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in

    So gestattet es das Haushaltsrecht, zeitlich unbegrenzt Arbeitnehmer auf Beamtenstellen zu führen; darauf hat das beschließende Gericht in seiner früheren Rechtsprechung bereits wiederholt hingewiesen (vgl. Beschlüsse vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - BVerwGE 29, 222 und vom 5. Mai 1978 - BVerwG 6 P 58.78 - Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 1 S. 2; vgl. in diesem Zusammenhang ferner: Beschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205 = Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 5 S. 9).
  • BVerwG, 26.09.1984 - 6 PB 10.84

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin weicht die angefochtene Entscheidung nicht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit §§ 92 a, 72 a und 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - (BVerwGE 29, 222 = ZBR 1968, 262) undvom 5. Mai 1978 - BVerwG 6 P 58.78 - (Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 346 = PersV 1979, 288) ab.
  • BVerwG, 02.10.1985 - 6 PB 5.85

    Rechtsmittel

    Diese Darlegungen stehen uneingeschränkt im Einklang mit den von der Beschwerde als Divergenzentscheidungen angeführten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 5.67 - (BVerwGE 29, 222) und vom 5. Mai 1978 - BVerwG 6 P 58.78 - (Buchholz 238.3 A § 17 BPersVG Nr. 1), auf die sich das Beschwerdegericht in dem angefochtenen Beschluß auch ausdrücklich bezieht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1978 - 6 P 58.78   

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BVerwG, 21.06.1978 - 6 P 58.78 (https://dejure.org/1978,6724)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1978 - 6 P 58.78 (https://dejure.org/1978,6724)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 6 P 58.78 (https://dejure.org/1978,6724)
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